Warum Mitglied werden?
- Unterstützung unsere gemeinnützige Organisation und alle Tätigkeiten für die Pfalz und das Saarland
- Bei allen Veranstaltungen des PWV haftpflicht- und unfallversichert
- Mitgliederzeitschrift „Pfälzerwald“ 4x pro Jahr
- Viele deutliche finanzielle Vergünstigungen bei Wanderkarten und allen Produkten in der Geschäftsstelle oder in vielen Wanderheimen in ganz Deutschland
- Teilnahme an speziellen Mitgliederreisen, Seminaren, Wanderführerschulungen uvm.
- Vergünstigungen bei Veranstaltungen und Führungen
- Kennenlernen der Heimischen Geschichte, Fauna und Flora
- Vielfältige Wanderangebot für Jung- und Alt.
- Unterstützung und erhalt unserer Pfälzer-Hüttenkultur
Die Mitglieder sind A-, B-, C- bzw. Zweit-Mitglieder | Beitrag | |
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A‑Mitglieder | Mitglieder, die den von der Mitgliederversammlung des Pfälzerwald-Vereins e. V. festgesetzten Vereinsbeitrag und dazu einen Ortsgruppenzuschlag bezahlen. Sie besitzen Recht auf Ehrung und alle Vereinsrechte. Verwitwete B-Mitglieder können durch Erklärung nach dem Tod des Partners die Mitgliedschaft als A-Mitglied fortsetzen. | 18,00 €/Jahr |
B‑Mitglieder | Mitglieder einer Familie; wer als Ehegatte oder in eheähnlicher Beziehung mit einem A-Mitglied lebend, der Ortsgruppe nicht als A- Mitglied, sondern als Familienmitglied beitritt; wer nach seiner Verheiratung mit einem A-Mitglied seine bisherige Mitgliedschaft als Familienmitgliedschaft weiterführen will. Die bisherige Mitgliedschaft wird angerechnet. Die Mitgliedschaft in der Familie erlischt mit dem Ende der Ehe/Beziehung. Die Mitgliedschaft in der Familie ist nur innerhalb derselben Ortsgruppe möglich. Familienmitglieder zahlen einen von der Ortsgruppe festzusetzenden Ortsgruppenzuschlag, jedoch keinen Vereinsbeitrag. Sie besitzen Recht auf Ehrung und alle Vereinsrechte; sie bekommen keine Vereinszeitschrift zugestellt. Kinder bis 14 Jahre von A- oder B-Mitgliedern gelten ebenfalls als Mitglieder einer Familie, haben jedoch kein Stimmrecht. B-Mitglieder können in Ämter des „Haupt-Vereins“ und der Ortsgruppe gewählt werden. |
6,00 €/Jahr |
C‑Mitglieder | Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (bzw. bis zum vollendeten 27. Lebensjahr bei Ausbildung) sind Mitglieder und zahlen den von der Jugendwartetagung (siehe Satzung der Deutschen Wanderjugend im PWV) festgesetzten Beitrag und dazu einen von der Ortsgruppe festzusetzenden Ortsgruppenzuschlag für Jugendliche. Sie besitzen unter 18 Jahren kein Stimmrecht, jedoch Recht auf Ehrung. | 3,50 €/Jahr |
Z‑Mitglieder | sind natürliche Personen, die bereits in einer anderen Ortsgruppe A-, B- oder C-Mitglied sind. Sie können einer oder mehreren weiteren Ortsgruppen gegen Zahlung des jeweiligen Ortsgruppenzuschlages beitreten und erwerben damit Stimmrecht und Recht auf Ehrung auf Ortsgruppenebene | 6,00 €/Jahr |
Monatsplan | Mitglieder, die die Zusendung der Monatspläne wünschen, erhalten diese gegen eine Unkostenerstattung, der zusammen mit dem Jahresbeitrag zu Beginn des Jahres zu zahlen ist. | 9,00 €/Jahr |